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QM-Futtermittelvereinbarung
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QM-Futtermittelvereinbarung

An unsere geschätzte Kundschaft.

Zum 1.Oktober 2024 erfolgte die vollständige Integration der neu überarbeiteten QM-Futtermittelvereinbarung vom 01.01.2024 in das System QM-Milch. Wie bisher dürfen QM-Milch-Milcherzeuger Misch- und Einzelfuttermittel nur von Herstellern und Händlern kaufen, die der Futtermittelvereinbarung unterliegen. Wir als EVG Pfaffing verfügen natürlich über alle notwendigen Zertifikate, diese können Sie u.a. auf unserer Homepage einsehen, und bei Bedarf auch speichern bzw. ausdrucken.

Neu ist, dass Sie als Milcherzeuger durch die Teilnahme an QM-Milch zu folgendem verpflichtet sind:
-
Einzel- und Mischfuttermittel müssen schriftlich und mit der Angabe der Tierart, Futtermittelart/Futtermittelbezeichnung und der Forderung zur Einhaltung der QM-Milchkriterien bestellt werden.
Alternativ können Sie (einmalig) die unten verlinkte Schriftliche Vereinbarung mit uns treffen.
- Außerdem müssen Sie uns gegenüber ihr Einverständnis abgeben, dass wir im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements Ihre VVVO-Nummer (auch Betriebsnummer genannt) an QM-Milch weitergeben dürfen.

Wichtig: Bei Nichteinhaltung dieser beiden Punkte kann Ihnen von QM-Milch die Lieferberechtigung entzogen werden. (siehe Punkte 4.1.1 und 4.1.2 im Anhang II „Handbuch für Milcherzeuger“ unter
https://qm-milch.de/qm-standard-2/ (Gültig ab 01.Oktober 2024)

Um Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen, senden Sie bitte die „Schriftliche Vereinbarung“ und „Einverständniserklärung“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Erklärung auch dann zurück, wenn Sie kein QM-Milch-Betrieb sind.

-> Sowohl die (von der EVG freiwillige) „Schriftliche Vereinbarung“ als auch die „Einverständniserklärung“ sind erst nach Übermittlung an uns gültig.
-> Mündliche Vereinbarungen oder anderslautende - als unsere- Vereinbarungen können von uns grundsätzlich nicht anerkannt werden und sind somit ungültig.
-> Die „Schriftliche Vereinbarung“ als auch die „Einverständniserklärung“ können jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dies bedarf der Schriftform und muss nachweisbar zugestellt worden sein.
-> Landwirtschaftliche Betriebe, welche uns die „Schriftliche Vereinbarung“ und „Einverständniserklärung“ nicht ausgefüllt zukommen lassen, bzw. von denen uns diese nicht vorliegen (z.B. weil der Brief nicht angekommen ist), gelten bei uns nicht als QM-Milch-Systemteilnehmer!

 

>> hier klicken für die schriftliche Vereinbarung & Einverständniserklärung <<

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